Seit 2021 ist der Kunstspaziergang in den Gartenanlagen Bornholm I und II fester Bestandteil von artspring berlin und hat sich als eigenständiges Ausstellungsformat erfolgreich etabliert. In den vergangenen Jahren ist das Projekt kontinuierlich gewachsen und hat sich zu einem festen Anziehungspunkt für Besucher:innen entwickelt. Auch in diesem Jahr wird der Kunstspaziergang weitergeführt und bietet Künstler:innen wieder die Möglichkeit, ihre Arbeiten inmitten der besonderen Atmosphäre der Kleingartenanlagen zu präsentieren. Das Konzept ermöglicht es Künstler:innen, ihre Arbeiten in einem besonderen Umfeld zu präsentieren und in einen Dialog mit der vielschichtigen Umgebung der Kleingärten zu treten. Die Historie der im Norden des Prenzlauer Bergs gelegenen Gartenkolonie erstreckt sich über mehr als 120 Jahre wechselvoller Stadtgeschichte. Eine weitere Besonderheit ist der öffentliche Gemeinschaftsgarten zwischen den Anlagen mit ihren über 400 Parzellen.



Für eine Ausstellungsbeteiligung rufen wir Künstlerinnen und Künstler aller Sparten auf, sich mit ihrer künstlerischen Arbeit zu bewerben. Von Malerei, Skulptur, Installation über Performance und ortsspezifischen Interventionen sind alle Einreichungen willkommen, sofern sie den Gegebenheiten der Kleingartenanlage entsprechen und vorrangig für den Außenbereich geeignet sind. Thematisch ermöglicht der Raum eine Beschäftigung mit Natur, suburbanen Strukturen, alternativen Lebensentwürfen und den der Kleingartenkultur anhaftenden Ästhetiken im Wandel der Zeit. Die Geschichte an diesem speziellen Ort bietet weitere Möglichkeiten der künstlerischen Auseinandersetzung.
Zugelassen sind dabei sowohl Projektentwürfe als auch fertige Arbeiten. Die Ausschreibungsfrist endet am Sonntag, den 23. März 2025. Ausgewählte Künstler:innen werden spätestens bis zum 06. April über die Teilnahme informiert. Die Ausstellung wird am 11. Mai 2025 feierlich eröffnet und läuft insgesamt bis zum Mitte Juni 2025. Je nach Aufwand können wir die ausgewählten Projekte finanziell unterstützen: in begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, Transport- oder Materialkosten zu übernehmen.

